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Außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, können ab dem 15. März
2021 inzidenzabhängig in der Stadt Augsburg mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder
stattfinden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Besteht eine
maskenpflicht.
Sonst können fast alle unsere Kurse stattfinden.